Statuten des Vereins «Plenum VS»

I. Wesen und Zweck

Art. 1 Wesen

Das «Plenum VS» ist ein Verein nach Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Bern.

Art. 2 Zweck

Der Zweck des Vereins ist die Schaffung eines Beziehungsnetzes unter Walliserinnen und Wallisern sowie am Wallis interessierten Personen ausserhalb und innerhalb des Kantons. Er organisiert Foren, fördert in geeigneter Weise den Zusammenhalt und den Informationsaustausch unter seinen Mitgliedern und pflegt das gesellige Beisammensein.

II. Die Mitgliedschaft

Art. 3 Mitglieder

Mitglied des Vereins kann werden, wer sich mit seinen Statuten einverstanden erklärt.

Art. 4 Aufnahme

Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand auf schriftliches Gesuch hin.

Art. 5 Erlöschen

Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt aus dem Verein ist schriftlich dem Vorstand einzureichen. Er tritt unter Beachtung einer halbjährigen Frist auf das Ende des Kalenderjahres in Kraft.

III. Organisation

Art.6 Organe

Die Organe des Vereins sind:

  • Die Mitgliederversammlung
  • Der Vorstand
  • Das Präsidium

Art.7 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ und tritt einmal jährlich zusammen. Sie behandelt folgende Geschäfte:

  • Wahl des Präsidiums
  • Wahl des übrigen Vorstandes
  • Ausschluss von Mitgliedern
  • Änderungen der Statuten
  • Auflösung des Vereins
  • Festlegung des Mitgliederbeitrages
  • Genehmigung der Jahresrechnung und des Budgets

Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand oder auf Verlangen von einem Fünftel der Mitglieder einberufen. Die Mitgliederversammlung beschliesst mit einfachem Mehr der Anwesenden unter Vorbehalt von Art. 10 und 11. Für die Entscheidungsfähigkeit ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident/die Präsidentin durch Stichentscheid.

Art.8 Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

  • dem Präsidenten/der Präsidentin
  • dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin
  • dem Sekretär/der Sekretärin
  • dem Kassier/der Kassiererin
  • 3-5 Beisitzern

Dem Vorstand obliegen insbesondere:

  • die administrative Führung des Vereins
  • die Vorbereitung der Geschäfte der Mitgliederversammlung
  • die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
  • die Information und Mitgliederwerbung
  • die Organisation von Anlässen und Veranstaltungen
  • die Beschaffung finanzieller Mittel
  • die Genehmigung des Jahresrechnung

Art. 9 Präsident/Präsidentin

Der Präsident/die Präsidentin übernehmen folgende Aufgaben:

  • Erledigung der laufenden Geschäfte
  • Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung
  • Einberufung und Leitung des Vorstandes
  • Vorbereitung der Geschäfte des Vorstandes
  • Vertretung des Vereins nach aussen

IV. Schlussbestimmungen

Art. 10 Statutenrevision

Zur Annahme einer Statutenänderung sind zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich. Statutenänderungen müssen bis spätestens 14 Tage vor der darüber befindenden Versammlung schriftlich beim Präsidenten/bei der Präsidentin eingereicht werden.

Art. 11 Vereinsauflösung

Für die Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Bei Auflösung fällt das vorhandene Vermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende karitative Vereinigung.

Diese Statuten wurden an der Versammlung vom 16. August 1996 genehmigt.

Der Präsident                                  Der Vizepräsident

Philipp Schmid                                Stefan Wyer

 

Download als pdf…